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Bundeswertpapiere

Mit Bundeswertpapieren finanziert der Bund laufende Kredite für seinen Haushalt.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit sind sie für Anleger wieder interessant, da sie feste Zinsen ohne Risiko bieten.

Je nach Anlageziel gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich vor allem in der Laufzeit und in der Möglichkeit der vorzeitigen Rückgabe unterscheiden. Hier einige Beispiele:

Für die eher kurzfristige Kapitalanlage gibt es Finanzierungsschätze, die nicht über die Börse gehandelt werden. Nachteil: Sie können nicht vorzeitig verkauft oder zurückgegeben werden. Dafür beträgt die Laufzeit nur 12 Monate bei zur Zeit 2,49% oder 24 Monate zur Zeit 2,55% Zinsen. Die tatsächliche Rendite ist durch die Abzinsung des Nennwerts beim Kauf noch etwas höher. Der Mindestanlagebetrag beträgt 500,00 Euro. Beim Kauf kostet dieser "Schatz" aktuell nur 487,55 Euro, und ist am Ende der Laufzeit inklusive Zinsen 500,00 Euro wert. Finanzierungsschätze werden monatlich neu herausgegeben, auch die Zinssätze können sich dann ändern.
Bei Bundesschatzanweisungen ("Schätze") handelt es sich um Einmalemissionen, die im vierteljährlichen Rhythmus herausgegeben werden. Die Laufzeit ist auf 2 Jahre festgelegt, wobei die Papiere nach der Börseneinführung auch jederzeit zum täglichen Kurs an der Börse verkauft werden können. Die Zinsen werden jährlich gezahlt. Vorteil: Die Schätze sind auf Dritte übertragbar.
Bundesobligationen (Bobls) werden zwei bis viermal jährlich herausgegeben. Die aktuelle Serie ist jeweils direkt bei der Bundeswertpapierverwaltung erhältlich. Ältere Serien werden an der Börse zum aktuellen Kurs gehandelt. Sie haben eine Laufzeit von 5 Jahren, sind jedoch nach der Börseneinführung jederzeit übertragbar, verkäuflich oder können zurückgegeben werden. Auch diese Papiere werden abgezinst, d. h. man hat einen zusätzlichen Renditegewinn durch den niedrigeren Kaufpreis. Der Nominalzins lag im Herbst 2005 bei 2,5%.

Eine Laufzeit von 10 oder 30 Jahren haben Bundesanleihen, die direkt nach der Emission in die Börse eingeführt werden. Das interessante an ihnen: Zinsansprüche und Kapitalwert können unabhängig voneinander gehandelt werden ( "Stripping"). Allerdings erst ab einem Mindestbetrag von 50.000 Euro!

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